Die Soziale Beratung der Mitarbeiter
Der Begriff Betriebliche Sozialarbeit hat
in Unternehmen nicht viele Freunde.
Doch die dazu auftretenden Widerstände sind sowohl aus menschlichen,
wie auch aus ökonomischen Gründen eigentlich nicht angebracht
Zur körperlichen Gesundheit von Mitarbeitern gehört auch die geistig-seelische
(psychische) und die soziale Gesundheit.
Zwischen diesen Bereichen bestehen Wechselwirkungen und gegenseitige Beeinflussung.
Behandlungskosten und Ausfälle am Arbeitsplatz belasten die Volkswirtschaft,
laut AOK-Fehlzeiten-Report 2002, mit Summen in Höhe von 44,7 Mrd. €.
Die Gesundheitsförderung der Mitarbeiter ist in den vergangenen Jahren
zum festen Bestandteil betrieblicher Personalführung geworden.
Denn Störungen der psychosozialen Gesundheit gehen meist zu Lasten der Arbeitsfähigkeit,
beeinträchtigen somit die Arbeitsqualität und Verringern das Ergebnis.
In Teams kann sich infolge dessen das Betriebsklima schnell verschlechtern,
da die Minderleistung meist durch andere Mitarbeiter aufgefangen werden muss.
Bleibt diese Situation bestehen, entwickeln sich in der Folge anhaltende und spürbare
Konflikte. Das Erreichen der Unternehmensziele ist dann nachhaltig behindert.
Viele Störungen und Belastungssituationen lassen sich durch eine geeignete und
vor allem frühzeitige Beratung bearbeiten. Die Beratung soll dabei Entlastung schaffen,
konkrete Wege aufzeigen, eine Förderung der Selbsthilfepotentiale innerhalb der Familie,
bei den Freunden, oder in der Nachbarschaft beleuchten,
oder auch den beeinträchtigenden Faktoren am Arbeitsplatz nachgehen.
(Psycho-) soziale Beratung kann kurativ, also bei bereits bestehenden Problemen,
aber auch präventiv eingesetzt werden.
Sie bietet Angebote zur Unterstützung und Selbsthilfeförderung bei der Daseinsvorsorge
und Lebensbewältigung, zu der insbesondere auch die Arbeit gehört.
Ein Arbeitgeber ist schon aus ökonomischen Gründen gut beraten,
betroffenen Mitarbeitern eine Hilfestellung anzubieten.
Denn dauerhaft unbewältigte Lebenslagen führen zu körperlichen und seelischen Erkrankungen.
Diese Arbeitsunfähigkeiten sind leider meist von längerer Dauer.
Aber auch die Folgen von sich anbahnendem oder bereits offensichtlichem Suchtverhalten
gehören schnellstmöglich in diese Beratungsform, wie aber auch der Auszubildende,
der sich vielleicht schon allein durch seinen Weiterentwicklungs-Prozess
in krisenhafter oder auch demotivierter Stimmung befindet und spontan geneigt ist,
leichtfertig alles hinzuschmeißen.
Neben der Gesundheit sind auch die Arbeitszufriedenheit, die Identifikation mit der
Tätigkeit und soziales Wohlbefinden wichtige Faktoren und Voraussetzungen
für einen einträglichen unternehmerischen Wertschöpfungsprozess.
Bei der Förderung des sozialen Wohlbefinden stoßen die Fachleute für Arbeitsschutz
und auch die Arbeitsmediziner schnell an ihre Grenzen.
Dort beginnt die Betriebliche Sozialarbeit.
Viele Mitarbeiter reagieren auf Unzufriedenheit, vor allem aber auf dauerhafte
Überforderung und Stress mit Krankheit, Suchtverhalten oder innerer Kündigung.
Hier bedarf es der Unterstützung, Begleitung, Motivation, Anknüpfung an kompetente Stellen,
und auch der Vermittlung und Aufklärung aller betroffenen Mitarbeiter und ihrer Vorgesetzten.
Besonders schädlich wirken sich die Folgen des Mobbing aus. Rund jeder zehnte Mitarbeiter
wird im Laufe seines Arbeitslebens Opfer dieses schikanösen Verhaltens.
Ausgangspunkt sind meist die Angst vor Veränderungen und Neuerungen, zunehmende Belastungen,
unklare Strukturen und fehlende Aufgabenverteilung, Überforderung der Führungskräfte
und schlechtes Betriebsklima. Psychische Erkrankungen mit hohen Fehlzeiten sind
die übliche Folge. Neben der immensen Beschädigung der Integrität der gemobbten Mitarbeiter
bilden bei Nichtbeachtung zumeist hohe Abfindungen das Ende des Problems.
Etwa die Hälfte der Mobbingopfer kündigen, über 40% erkranken,
und rund 7% bleiben erwerbsunfähig oder beanspruchen die Frührente.
Den Mitarbeitern für den Bedarfsfall das Angebot einer betriebseigenen Beratung vorzuhalten,
entspricht daher nicht nur der Fürsorgepflicht eines Arbeitgebers.
Es ist längst hinreichend erwiesen, dass Beratungsangebote Betrieblicher Sozialarbeit
erhebliche Kosten sparen, und durch diese Versorgung der Mitarbeiter
einen wirksamen Beitrag zum Erreichen der Unternehmensziele leisten!
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